Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Schönen guten Abend, meine Damen und Herren. Ich freue mich, dass Sie zahlreich erschienen
sind. Sie sehen dort meine beiden Forschungs- und Arbeitsgebiete öffentliches Recht und
Rechtsphilosophie und das, was ich heute Abend machen möchte in den nächsten 50-60 Minuten,
ist, diese beiden Forschungsgebiete miteinander zu konfrontieren. Als Jurist geht es mir und ging
es mir vor allem in den letzten Monaten oft so, dass ich Anfragen bekam von Kollegen aus der
Presse, Öffentlichkeit, die immer fragten, wie ist das denn nun mit den Flüchtlingen. Und natürlich
habe ich dann, wie mir das als Amt zusteht, über die Rechtslage Auskunft gegeben. Ich habe gesagt,
es verhält sich eben so und so. Wir dürfen, wir müssen so und so viele Flüchtlinge aufnehmen. Es
gibt die und die Flüchtlingskategorien und so weiter. Was mich dabei immer stört, wenn ich
so als Jurist und nur als Jurist angesprochen werde, ist der Umstand, dass dann der Eindruck
entsteht, das ist alles so schicksalhaft über uns gekommen, dieses Recht, dieses Flüchtlingsrecht
insbesondere. Und als Rechtsphilosoph frage ich mich natürlich auch, ja muss das eigentlich so sein?
Kann es auch anders sein? Gibt es vielleicht auch vor allem ethische, moralische Maßstäbe,
die dieses Flüchtlingsrecht gestalten? Und das ist das, was ich heute Abend hier vorhabe. Ich will
den Überlegungen, die diese beiden Gebiete zusammenbringen, vorstellen. Sie sehen eine
ganz einfache Gliederung. Nachdem ich ganz kurz das Thema etwas näher vorgestellt habe, da bin
ich eigentlich schon dabei, werde ich etwas über das Flüchtlingsrecht als System im Ganzen sagen,
nur ein paar ganz grobe Bemerkungen. Ich werde dann drittens eben eine art ethische Reflektion
dieses Flüchtlingsrechts vorstellen und dann auch schon zum Schluss kommen. Wozu das Ganze? Das
Ganze dient dazu, mir als Wissenschaftler auch selbst darüber klar zu werden, was sind Voraussetzungen
des Rechtsgebiets, mit dem ich mich da genauer beschäftige, eben das Flüchtlingsrecht. Es dient
auch dazu, Herr Leugling hat es angesprochen, dass wir hier innerhalb der Universität fachübergreifend
sehr eng zusammenarbeiten, insbesondere in dem erwähnten Center for Human Rights, wo Politikwissenschaftler,
Philosophen, Juristen, Pädagogen, Medizinethiker zusammenarbeiten. Dieses Thema Flucht, Migration
beschäftigt uns dort sehr stark und insofern nutze ich die Gelegenheit hier auch Überlegungen,
die ich in dem Crenn, nicht Crenn, in dem Crenn einbringe, gewissermaßen hier auch schon zur
Diskussion zu stellen. Die beiden Fragen werden Juristen üblicherweise gestellt, ich hatte das
eigentlich gerade schon erwähnt, Flüchtlingsrecht, wie ist das eigentlich beschaffen, was sagt das
geltende Recht über Flüchtlinge, das ist die Frage, die ich gewissermaßen in meinem ersten
größeren Abschnitt darstellen werde und dann die zweite Frage, wie sollte das geltende Recht
eigentlich beschaffen sein. Wie Recht beschaffen sein soll, darüber haben wir zwei große Maßstäbe,
das habe ich hier grafisch versucht aufzubereiten, wir haben zum einen natürlich die Politik,
das heißt die Gesetzgebung vor allem, die sagt, wie das Recht beschaffen sein soll und es ist eine
typische rechtspolitische Frage, wie man das Recht vielleicht besser machen kann und dann haben wir
auf der anderen Seite von Ihnen aus gesehen unten rechts habe ich das aufgeführt eben auch ein Kasten
die Ethik, welche moralischen ethischen Maßstäbe stellen sich denn an das Recht und das ist der
Bereich, auf den ich dann heute in meinem Vortrag den Fokus legen möchte. Politik ist geleitet von
Maßstäben der Zweckmäßigkeit, Politik orientiert sich an Traditionen, Politik orientiert sich am
Machbaren, Politik ist vom Kompromiss gekennzeichnet, die Ethik hat nach meiner Auffassung, die ich Ihnen
näher darlegen möchte, andere Maßstäbe und die will ich hier dem Recht gegenüberstellen. Zum
Flüchtlingsrecht. Das Flüchtlingsrecht will ich hier als ein System darstellen, das im Wesentlichen
auf drei Fragen antwortet und ich will heute nur eine dieser drei Fragen in den Mittelpunkt stellen.
Diese drei Fragen sind, wer ist überhaupt Flüchtling? Wer verdient überhaupt den Schutz als
Flüchtling? Wer darf als Flüchtling anerkannt werden? Wer darf diesen besonderen Status eines
Flüchtlings genießen und die damit verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen? Eine davon so
unterscheidende zweite Frage ist es, wie stellen wir überhaupt fest, ob jemand Flüchtling ist?
Das ist eine Frage, die für Juristen besonders wichtig ist, was für eine Art von Verfahren wird
durchgeführt. Wie sieht das aus? Was muss man da für Ermittlungen durchführen? Welche Rechte im
Verfahren hat ein Flüchtling oder ein Antragsteller, jemand, der gerne als Flüchtling anerkannt werden
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:30:00 Min
Aufnahmedatum
2016-05-09
Hochgeladen am
2016-05-25 11:02:31
Sprache
de-DE
Das Flüchtlingsrecht ist kompliziert. Internationale, europäische und nationale Regelungen greifen ineinander; der deutsche Gesetzgeber versucht, mit immer wieder neuen Änderungen die Entwicklung zu steuern. Die Juristinnen und Juristen streiten über illegale Einreise, Aufnahmezentren und „Obergrenzen“. Aber was sind eigentlich die entscheidenden rechtlichen, politischen und moralischen Wertungen?
Prof. Dr. Andreas Funke stellt in seinem Vortrag die Grundprinzipien des geltenden Flüchtlingsrechts vor, die sich derzeit bewähren müssen. Welche Rechte haben Flüchtlinge, oder anders gesagt: Was schulden wir ihnen? Er legt dar, welchen Gestaltungsspielraum das Recht der Politik lässt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Zudem geht er darauf ein, ob es moralische beziehungsweise ethische Anforderungen gibt, denen Recht und Politik genügen müssen.